Wie bei allem Im Leben, kann trotz größter Sorgfalt und Vorsicht auch beim Modellflug einmal etwas schiefgehen. Damit das nicht gleich den finanziellen Ruin des betroffenen Modellpiloten bedeutet, ist eine Versicherung nicht nur anzuraten, sondern seit einiger Zeit auch Pflicht!
Man braucht nur kurz bei Youtube oder Google zu suchen, um Bilder von Beschädigungen und sogar Verletzungen zu finden, die durch Modellhelikopter verursacht werden. Modell-Helikopter sind verhältnismäßig stark motorisiert. Bereits mittelgroße Helis kommen auf mehrere tausend Watt Leistung und ein nicht zu unterschätzendes Abfluggewicht!
Schäden verursacht durch Modellflieger sind zwar selten, aber sollte doch einmal ein Schaden an fremdem Eigentum entstehen, dann kann das schnell sehr teuer werden. Der Pilot ist in der Regel immer für verursachte Schäden haftbar und die Privathaftpflicht zahlt nicht für durch Modellhelikopter verursachte Schäden! Neben der Beachtung bestehender Gesetze und Regeln um Unfälle von vornherein zu vermeiden, ist ein Versicherungsschutz daher notwendig und gesetzlich vorgeschrieben!
Mit der Mitgliedschaft in einem Modellflugverband oder einem örtlichen Verein erwirbt man man in der Regel bereits einen begrenzten Versicherungsschutz. Wer nicht einem örtlichen Verband beitreten will, der kann eine Einzelmitgliedschaft z. Bsp. im DMFV oder im DAEC beantragen. Es gibt Versicherungsstufen beim DMFV, die unterschiedliche Versicherungssummen und Bereiche abdecken. Die Beitragshöhe ist dementsprechend unterschiedlich hoch. Bei einer DMFV Einzelmitgliedschaft ist ein Modellflieger Versicherungsschutz bzw. eine Zusatzversicherung der Form II, III, oder VI zu empfehlen. Mit einer Zusatzversicherung (siehe unten) hat man auch Versicherungsschutz, wenn man außerhalb von Modellflugplätzen startet. Der Versicherungsschutz gilt dann weltweit für Modelle bis zu einem Abfluggewicht bis 150 kg.
Eine Modellflieger-Haftpflichtversicherung gemäß den obigen Beispielen ist eine Halter-Versicherung. Das bedeutet, dass der Halter eines Modells versichert ist. unabhängig davon wer das Modell fliegt. Der Halter eines Modellhelis braucht in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung, sonst bleibt er im Schadensfall auf den Kosten nach einem Schadensereignis sitzen.
Ein Modellflieger-Versicherungsschutz tritt in der Regel für Schäden ein, wenn man sich beim Fliegen an die gültige Gesetzgebung gehalten hat und ein Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
(Alle Angaben ohne Gewähr, Aktuelle Versicherungbedingungen bitte auf der Seite der Flugverbände nachschauen)
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