So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten für Drohnen sind, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen derzeit voll im Trend. Ob als Mini-Racecopter für den Einsatz bei Sportwettkämpfen oder nur zum Spaß, als Arbeitsgerät für Profis oder Fotodrohne für Amateure, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch nicht nur Multicopter werden umgangssprachlich als Drohnen bezeichnet, sondern alle unbemannten Flugsysteme. Die fachlich richtige Bezeichnung wäre UAV für "Unmanned Aircraft Vehicle" oder UAS für "Unmanned Aircraft System".
Während der Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes unterdesssen europäischem Recht unterliegt, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung eines Modellsportverbandes, wie z.Bsp. dem DMFV, nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Es gelten die nationalen Regeln.
Du bist Mitglied in einem Modellsportverband und nutzt deine Drohne nur zur Ausübung des Modellsports!
Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
Es gilt die EU-Drohnenverordnung.
Du bist nicht Mitglied eines Modellsportverbandes oder dur nutzt deine Drohne zu gewerblichen Zwecken!
Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend!
In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Man muss nicht unbedingt einem örtlichen Modellflugverein beitreten, um das Modellfliegerhobby zu betreiben.
Auch die sogenannte Wildfliegerei, bezeichnend für den Modellflug außerhalb von Modellflugplätzen ist möglich. Die Ausübung der Wildfliegerei unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht dazu eine Haftpflicht-Versicherungspflicht.
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